Weltreise planen – Woche 4: Visa & Einreisebestimmungen

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WOCHE 4: Visa & Einreisebestimmungen

„Das Reiseziel ist nie ein Ort, sondern eine neue Art, die Dinge zu betrachten.“Henry Miller

Heute geht es um das Thema Visa und Einreisebestimmungen. Diese sind auf unsere möglichen Routen abgestimmt und keinesfalls vollständig. Am einfachsten ist sicherlich die Einreise zu touristischen Zwecken. Für ein Working-Holiday-Visum sind wir leider schon zu alt (gilt nur bis 30 Jahre). Wenn wir also in einem Land auch arbeiten und nicht nur reisen wollen, brauchen wir dementsprechend fast immer ein (anderes) Visum. Zudem gibt es in einigen Ländern zusätzliche (und manchmal absurde) Einreisebestimmungen (z.B. Lebenslauf, medizinisches Zertifikat mit Auskunft über mögliche HIV-Infektion).

Eine Tabelle zu unseren Reiseländern mit einer Übersicht zu Visumspflicht, Bearbeitungszeit, Kosten, Dauer, Verlängerung und Einreisebestimmungen findet ihr hier:

Mehr Reise- und Sicherheitshinweise zu den einzelnen Ländern gibt es beim Auswärtigen Amt.

Folgende zusätzliche Infos haben wir für uns herausgefunden:

Internationaler Führerschein:

  • In einigen Ländern benötigen wir zusätzlich zum nationalen Führerschein einen Internationalen Führerschein, um Autofahren zu dürfen. Das gilt meist bei Ländern außerhalb der EU (z.B. USA, Kanada, Russland, Weißrussland, Ukraine, Kirgisistan, Tadschikistan, Usbekistan, Kasachstan, Aserbaidschan, Albanien). 
  • Zusätzliche Bestimmungen gelten für China (chinesischer Führerschein), Thailand (Muster von 1926, Aufenthalt länger als 3 Monate thailändischer Führerschein) und Japan (japanische Übersetzung).
  • Der Internationale Führerschein ist nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig. Er ist kein eigenständiger Führerschein, sondern ein Zusatzdokument. 
  • Es gibt zwei verschiedene Ausfertigungen: einmal nach dem Muster des Straßenverkehrsabkommens von 1968 (3 Jahre gültig) und einmal nach dem Muster des Abkommens von 1926 (1 Jahr gültig).
  • zu beantragen ist er bei der Führerscheinstelle mit biometrischem Lichtbild, Kosten ca. 15 Euro 

Mehr Infos gibt es beim ADAC.

Internationaler Führerschein (Quelle: imago images)

Carnet de Passages: Der Reisepass für unser Fahrzeug

  • Das Carnet de Passages ist ein Zoll- und Grenzdokument. 
  • Es wird für die vorübergehende zollfreie Einfuhr eines Fahrzeuges in vielen Ländern Afrikas, Asiens, Südamerikas sowie in Australien und Neuseeland verlangt.
  • Ausnahmen: Bangladesch (Kaution), Indien (Bestätigung vom ADAC), Indonesien (vorab Information an indonesischen Automobilclub)
  • Kosten für ADAC-Mitglieder 210 €, für Nicht-Mitglieder 310 €
  • Mehr Infos gibt es beim ADAC 

ETA oder E-Visum

  • ETA ist die Abkürzung für „Electronic Travel Authority„, eine elektronische Reisegenehmigung, die auch als ETA Visum, Online Visum oder E-Visum bezeichnet wird. E-Visum ist die Kurzbezeichnung für elektronisches Visum.
  • Wenn wir eine Reisegenehmigung für ein visumpflichtiges Land beantragen, ist es nicht immer notwendig, vor der Reise die jeweilige Botschaft oder das Konsulat des Landes aufzusuchen. Im Falle einiger Staaten ist es möglich, den kompletten Antragsvorgang online abzuwickeln. 
  • Zusätzlich benötigt man oftmals weitere Unterlagen wie z.B. ein digitales Foto in Farbe und eine Farbkopie des Reisepasses (mind. 6 Monate gültig).
  • Ein E-Visum sollte in den meisten Fällen ausgedruckt vorliegen, sie sind aber leider nicht immer für eine Einreise auf dem Landweg ausreichend. 
  • Zumeist sind die digitalen Varianten nur bei touristischen Reisezwecken oder Geschäftsvisa erhältlich. 
  • Darüber hinaus ist die Reisedauer beschränkt. Wenn wir beispielsweise beabsichtigen, im Zielland zu arbeiten, zu studieren oder zu forschen reicht das E-Visum nicht aus.
  • In folgende Länder kann man mit einem E-Visum einreisen: Ägypten, Angola, Aserbaidschan, China, Indien, Iran, Kambodscha, Kenia, Laos, Russland, Tadschikistan, Tansania, Usbekistan, VAE (Tourist and Business)

Zweiter Reisepass

Unter Umständen kann es hilfreich sein, einen zweiten Reisepass zu haben, z.B. bei einer langen Bearbeitung für Visumsanträge in Botschaften oder die Ein- und Ausreise in bestimmte Länder mit komplizierten Einreisebestimmungen. Hier die Voraussetzungen:

  • Gemäß § 1 Abs. 3 Passgesetz (PassG) darf niemand mehrere Pässe der Bundesrepublik Deutschland besitzen, sofern nicht ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung mehrerer Pässe nachgewiesen wird. Grundsätzlich ist also die Ausstellung eines zweiten Passes nicht möglich.  
  • Etwas anderes gilt nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses
  • Diese Regelung soll Missbrauch durch die Weitergabe durch den Passinhaber vorbeugen. Aus diesem Grund begeht auch derjenige, der durch unrichtige Angaben die Ausstellung eines weiteren Passes bewirkt, eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 5000 € geahndet werden kann (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 PassG).
  • Ein berechtigtes Interesse liegt in der Regel immer dann vor, wenn die antragstellende Person in einen Staat einreisen will, der Deutschen vermutlich die Einreise verweigert, weil aus dem Pass ersichtlich ist, dass sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben (z.B. Einreise in arabische Länder mit israelischem Stempel oder Einreise in die USA mit arabischen Stempeln). 
  • Darüber hinaus wird ein berechtigtes Interesse u.a. auch für folgende Personengruppen angenommen: das fliegende Personal von Luftfahrtunternehmen und das seefahrende Personal von Seeschifffahrtsunternehmen. 
  • Nach der rechtswissenschaftlichen Literatur liegt ein berechtigtes Interesse in diesem Sinne etwa auch dann vor, wenn vielreisende Passbewerber*innen ihren Pass häufig zur Erteilung von Sichtvermerken abgeben müssen und zwischenzeitlich weitere Reisen unternehmen wollen.
  • Die bloße Möglichkeit, dass in Zukunft ein zweiter Pass benötigt wird, genügt nicht. Der bzw. die Antragsteller*in muss das berechtigte Interesse schlüssig, möglichst durch Vorlage von Unterlagen (Flugticket, Visabeschaffung usw.) darlegen.
  • Nicht als berechtigtes Interesse gelten beispielsweise allgemeine Begründungen, häufige Auslandsreisen alleine oder dass der Reisepass bereits vollständig mit Sichtvermerken bestempelt ist. 
  • Ob die Gründe als ausreichend angesehen werden, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Passbehörde.
  • Zweitpässe werden nur für 6 Jahre ausgestellt, ein vorläufiger Reisepass als Zweitpass gilt nur für 1 Jahr.  
  • zuständige Stelle ist die Passbehörde, in deren Bezirk man mit Hauptwohnsitz gemeldet ist (Gemeinde-/Stadtverwaltung), Kosten für Zweitreisepass mit 32 Seiten ca. 60 €, mit 48 Seiten ca. 82€, Bearbeitungsdauer ca. 4-8 Wochen
  • Aber aufgepasst: Reiseverlauf sollte immer Sinn ergeben und in manchen Ländern ist der Besitz eines Zweitpasses sogar illegal
  • Quelle: Deutscher Bundestag
  • Weitere hilfreiche Tipps: Reisepass in einem wasserdichten Beutel aufbewahren, die Hauptseite des Reisepasses einscannen und zwei Kopien machen

Habt ihr noch Tipps rund um Visa und Einreisebestimmungen für uns? Schreibt es gern in die Kommentare.

6 Kommentare zu „Weltreise planen – Woche 4: Visa & Einreisebestimmungen

Gib deinen ab

  1. Liebe Kristin,
    ich kann mich Bettina nur anschließen. Mir war gar nicht bewusst, was so eine individuelle Reiseplanung alles beinhaltet, sowohl inhaltlich als auch in Bezug auf Zeit und Umfang. Freunde von mir wollten mal einen Abenteuerurlaub starten mit dem Landy damals noch durch Afrika. Das Vorhaben wurde nie umgesetzt, vielleicht hätten sie mit Euch in Kontakt treten sollen. Ich ziehen den Hut und zolle Respekt, nicht nur vor dem, was hier auf dem Blog entsteht an lesens- und wissenswerten Informationen, sondern auch vor dem Vorhaben insgesamt. Ich hätte ein wenig „Schiss“. 🙂 Mit Spannung verfolge ich das weitere Treiben. Liebe Grüße Katrin T.

    Gefällt 1 Person

    1. Liebe Katrin,
      das ist sicherlich auch von Person zu Person unterschiedlich – man kann sich viele oder eben auch wenig Gedanken (oder Pläne) machen. Aber wir wollen gut vorbereitet sein (um möglichst wenig böse Überraschungen zu erleben, die z.B. durch vorheriges Informieren hätten vermieden werden können). Und das steigert natürlich auch unsere Vorfreude, wenn man sich so konkret damit auseinandersetzt.
      Danke und viele Grüße,
      Kristin

      Gefällt 1 Person

  2. Hallo ihr beiden Globetrotter,

    mir war nicht bewusst wie kompliziert die Rechtslage in den verschiedenen Ländern aussieht, dabei dachte ich immer, dass wir Deutschen in der ganzen Welt beliebt sind (sarcasm). Spaß beiseite, das ist natürlich übel gerade mit der Route und die Einreise in Länder die aus anderen Ländern nicht beucht werden dürfen. Der 2. Reisepass ist zwar eine annehmbare Idee aber in meinen Augen das falsche Signal, denn wenn das jeder so macht dann könnten die doch die Notwendigkeit eines Passes gleich ganz abschaffen. Im Zuge der Globalisierung sollte ein digitaler Pass so oder so Abhilfe schaffen bei der Einreise in ein Land einfach den Fingerabdruck scannen und schon weis der Beamte was oder wen er da vor sich hat. Mir ist absolut schleierhaft warum die Menschen ganze Konferenzen rund um den Globus abhalten können aber eine einfache Datenabfrage zur Feststellung der Identität stellt ein geradezu unüberwindbares Problem da. Ich für meinen Teil lehne die Notwendigkeit von Grenzen als solches schon vom Grunde her ab, ich finde eine Grenze ist nicht mehr zeitgemäß die ganze Welt treibt munter Handel miteinander schiebt Geld von einer Seite der Welt auf die andere aber ein Mensch (also die Spezies die sich den ganzen Humbug ausgedacht hat) muss zig Hürden nehmen um die Welt in der wir alle leben zu genießen und zu besuchen. Keine Ahnung wann dieses denken in den kleinstmöglichen Maßstäben endlich ein Ende haben wird Optimist wie ich bin denke ich das ich es nicht mehr erleben werde.
    Aber mal von meinen Spinnereien wieder zum Thema also ich kann auch nur den Hut ziehen vor der ganzen Recherchearbeit die ihr hier leistet das Thema ist schwierig und umfangreich und sicher nicht einfach zu verdauen wenn man bedenkt wie einfach es sein könnte wäre die Welt nicht so ein schlechter Ort.

    Gefällt 1 Person

    1. Hallo Ralph,

      ja Grenzen sind wohl einige der Dinge, die abzuschaffen sind. So wie wir gehört haben, ist ein deutscher Pass schon ziemlich gut, um zu reisen. Die Idee mit dem zweiten Reisepass ist auch noch aus der analogen Welt, aber wie digital wir wirklich sind, merken wir ja gerade jeden Tag erneut. Trotzdem du hast Recht, mit den E-Visa wird er wohl nicht mehr unbedingt gebraucht, weil man seinen Pass nicht durch die halbe Welt verschicken muss, aber gleichzeitig ihn braucht, um ein anderes Land zu verlassen. Dennoch sind Grenzübertritte immer etwas Besonderes, das durften wir ja dieses Jahr wieder feststellen, dass man sogar im Schengenraum bangte, um einreisen zu dürfen.
      Danke und viele Grüße,
      Steven und Kristin

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